Hausratversicherung – Absicherung für den Haushalt?
Ich freue mich heute den nächsten Gastbeitrag auf diesem Blog vorstellen zu dürfen. Der Beitrag stammt von finanzen.de und beschäftigt sich mit der Hausratversicherung.
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Das persönliche Hab und Gut kann durch einen Einbruch, einen Wasserschaden oder einen Brand manchmal schneller verloren gehen, als man denkt. Zumindest für den finanziellen Schaden kann dann eine Hausratversicherung aufkommen.
Das beschädigte oder gestohlene Eigentum hat oftmals einen unersetzbaren Wert für den Besitzer. Eine Hausratversicherung holt das zerstörte oder verlorene Inventar zwar nicht zurück, sie kann den Versicherten aber vor hohen Kosten für Reparaturen oder Wiederbeschaffungen schützen. Zu dem versicherten Hausrat zählen nahezu alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, die ein Versicherungsnehmer bei einem Umzug mitnehmen würde. Mit der Hausratversicherung sind in der Regel alle Schäden abgedeckt, die durch Feuer, Sturm oder Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus entstehen. Je nach Bedarf des Versicherungsnehmers können zusätzliche Leistungswünsche individuell angepasst werden. So leistet die Versicherung auf Wunsch beispielsweise auch bei Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Schneedruck, versichert das Fahrrad gegen Diebstahl oder zahlt bei Überspannungsschäden durch einen Blitz.
Schutz für den Hausrat
Mit einer Hausratversicherung ist nicht nur der bewegliche Besitz des Versicherungsnehmers gegen die vertraglich vereinbarten Risiken abgesichert, sondern auch der Hausrat aller Personen, die mit diesem in einer Gemeinschaft leben. Bei Familien ist in aller Regel das Eigentum des Ehepartners und der Kinder mitversichert, in Wohngemeinschaften ist der Hausrat der Mieter geschützt, die im Mietvertrag aufgeführt sind. Wenn die Kinder des Versicherten während der Ausbildungszeit eine eigene Wohnung beziehen, so ist auch dieser Hausrat während der Ausbildungsphase in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Einzig für das Inventar von Untermietern kommt die Hausratversicherung grundsätzlich nicht auf. Ausgeschlossen von dem Versicherungsschutz sind auch Gebäudebestandteile wie Einbauküchen oder fest verklebte Teppiche.
Nicht am falschen Ende sparen
Die Versicherungssumme bei der Hausratversicherung sollten Versicherte unbedingt von dem Wert ihres Eigentums abhängig machen. Wenn die festgelegte Summe niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrats ist, liegt eine Unterversicherung vor und die Versicherung zahlt im Schadensfall nur anteilig. Durch einen Unterversicherungsverzicht kann vermieden werden, dass die Versicherungsgesellschaft Kürzungen vornimmt. Im Schadensfall übernimmt die Hausratversicherungen dann die Neuwertkosten und kommt auch für zusätzlich anfallende Kosten wie beispielsweise für Aufräumarbeiten oder Hotelnutzung auf, wenn die versicherte Wohnung durch einen Schaden nicht mehr genutzt werden kann. Wer Geld bei der Hausratversicherung sparen möchte, sollte die zahlreichen Angebote am Markt gründlich vergleichen und prüfen, auf welche Leistungen er gegebenenfalls verzichten kann, um die Beiträge möglichst gering zu halten.
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Vielen Dank an das Team von www.finanzen.de für den interessanten Gastbeitrag.
Viele Grüße
Carsten Meyer
Mietkaution – Bankbürgschaft, Versicherung oder doch Barkaution?
Dieser Gastbeitrag stammt von Martin Sohn, von der Finazberatung Sohn
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Für die Stellung der Mietkaution lässt der Gesetzgeber den Mietparteien einen gewissen Spielraum. So können Mieter und Vermieter gemäß 551 BGB neben der Barkaution die Verpfändung (üblich z.B. beim Kautionssparbuch), die Bürgschaft, die Sicherheitsabtretung sowie die Kautionsversicherung vereinbaren. Im nachfolgenden Text wird die Funktionsweise sowie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Mietsicherheiten erläutert.
Barkaution
Bei der Barkaution erhält der Vermieter das Geld definitionsgemäß in bar. Das Bargeld dient dem Vermieter als Sicherheit. Es wird vom Vermieter auf ein Vermieterkonto eingezahlt, und während der Mietdauer verwahrt. Der Vermieter hat jederzeit Zugriff auf das Geld. Genau hier liegt der Nachteil für den Mieter, da das Kapital nicht vor dem Zugriff des Vermieters geschützt ist.
Verpfändung/Sicherheitsabtretung
Die Mietkaution wird auf ein Sparkonto eingezahlt, welches auf den Namen des Mieters lautet. Das Recht auf Auszahlung des Sparguthabens verpfändet der Mieter anschließend an den Vermieter. Die Verpfändung des Sparguthabens wird anschließend der Bank angezeigt. Durch diesen Sperrvermerk können Mieter und Vermieter nur gemeinsam über das Guthaben verfügen. Für den Mieter bedeutet dies eine höhere Sicherheit. Die Sicherheitsabtretung erfolgt analog der Verpfändung. Einziger Unterschied: die Verpfändungsanzeige entfällt.
Bürgschaft
Bei der Bürgschaft (Mietbürgschaft) verpflichtet sich eine Dritte Person (Bürge), für die Verpflichtung des Mieters (Schuldner) gegenüber dem Vermieter (Gläubiger) einzustehen. Die “Dritte Person” kann eine Privatperson oder eine Bank, aber auch eine Versicherung sein. Vermieter bevorzugen die Bürgschaft einer Bank oder Versicherung, da es bei der Mietkaution auf die gute Bonität des Bürgen ankommt, welche von einer Bank eher gewährleistet ist. Die Bürgschaft ist für den Vermieter eine gleichwertige Sicherheit, insofern es sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern handelt. Bei letztgenannter Bürgschaftform kann der Vermieter (nur im Schadensfall) ohne Einwandmöglichkeit des Mieters über die Kautionssumme verfügen.
Versicherung
Eine weitere moderne und immer beliebtere Art die Mietkaution zu stellen ist die Mietkautionsversicherung. Sie funktioniert im Grunde genau wie die Mietbürgschaft. Einziger Unterschied: Bürge ist hier eine Versicherung, während bei der Bankbürgschaft in jedem Fall eine Bank für die Sicherheit bürgt.
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Vielen Dank an Herrn Martin Sohn für den interessanten Gastbeitrag.
Viele Grüße
Carsten Meyer
Gastbeitrag: Tipps zur Wohnungssuche
Dieser Gastbeitrag von der Firma Immonet GmbH (www.Immonet.de) gibt wertvolle Tipps bei der Wohnungssuche.
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Eine Immobilie zu finden, die einem wirklich gefällt, ist schwierig. Gerade in den Regionen, wo Wohnungsknappheit herrscht, ist der Konkurrenzdruck hoch. Vermieter und Makler sitzen dann am längeren Hebel und können sich unter einer Vielzahl von Bewerbern entscheiden. Doch was beeinflusst die Entscheidung von Makler und Vermietern? Das Immobilienportal Immonet hat nachgeforscht und eine hilfreiche Infografik mit Tipps zur Wohnungssuche erstellt.
Demnach fällt bei Maklern der Kandidat besonders positiv auf, der am schnellsten alle geforderten Dokumente einreicht. Auch Wohnbaugesellschaften sind auf eine rasche Abgabe der nötigen Unterlagen bedacht. Eigentümern ist vor allem das persönliche Umfeld des zukünftigen Mieters wichtig und wie gut er in die Hausgemeinschaft passt. Die Wohnungsbesichtigung sollte man deshalb wie ein Bewerbungsgespräch behandeln. Ein freundlicher und gepflegter Auftritt ist daher selbstverständlich. Auch auf Pünktlichkeit wird Wert gelegt.
Wer besonders positiv auffallen möchte, sollte gute Laune zur Besichtigung mitbringen und Interesse an der Immobilie zeigen. Interessierte Nachfragen zeigen, dass Sie ernsthaft bei der Sache sind. Wer gut vorbereitet mit den erforderlichen Unterlagen erscheint, sticht ebenfalls positiv hervor. Zu einer perfekten Bewerbung um eine Wohnung gehören neben Gehaltsnachweis und Schufa-Auskunft auch noch ein Lebenslauf und die Kontaktmöglichkeit zum bisherigen Vermieter. Jeder Eigentümer fürchtet Mietnomaden, die Miete schuldig bleiben und die Wohnung verwahrlost zurücklassen. Eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung von Ihrem bisherigen Vermieter und die Möglichkeit, diesen anzurufen, schafft daher Vertrauen. Studenten und Auszubildende können natürlich kaum mit einem ausreichenden Gehaltsnachweis beeindrucken. Anstelle dessen möchten die meisten Vermieter und Makler einen schriftlichen Nachweis über eine Bürgschaft sehen. Eine Bürgschaft kann zum Beispiel von den Eltern übernommen werden.
Das persönliche Umfeld des zukünftigen Mieters ist Eigentümern zwar sehr wichtig, aber Ihre Privatsphäre ist gesetzlich geschützt. Um Vertrauen zu schaffen, sollten sie dennoch alle Fragen beantworten, die Ihnen gestellt werden. Wer Fragen ausweicht oder gar nicht beantwortet, wirkt nicht vertrauenswürdig.
Unbedingt wahrheitsgemäß sollten Sie auf Fragen nach Ihrem Familienstand, ihren Kindern und etwaigen Haustieren antworten. Der Vermieter kann hier bei falschen Angaben den Mietvertrag nachträglich anfechten.
Mit diesen Tipps zur Hand kann die nächste Wohnungsbesichtigung kommen!
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Vielen Dank an Immonet.de für den interessanten Gastbeitrag.
Viele Grüße
Carsten Meyer






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